AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Vertragsgegenstand

a. Die Bachmann & Kastner GmbH & Co. KG (nachfolgend „golfcareer“ genannt) und der unterzeichnende Vertragspartner („Kunde“) kommen darin überein, die sich in dem geschlossenen Vertrag gegenseitig versprochenen Leistungen auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Preislisten von golfcareer zu erfüllen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Produktbezogenen Geschäftsbedingungen und die Preislisten von golfcareer gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, golfcareer stimmt ausdrücklich ihrer Geltung zu.

b. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten jedoch nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.
2. Vertragsschluss

a. Der Vertrag kommt zwischen golfcareer und dem Kunden zustande, wenn golfcareer die mit Datum und Unterschrift versehene Annahme des Vertragsangebots im Original, als PDF oder in anderer elektronischer Form erhält oder sobald golfcareer einen Auftrag des Kunden schriftlich oder durch E-Mail bestätigt oder golfcareer die Stellenanzeige des Kunden im Internet veröffentlicht oder wenn golfcareer dem Kunden schriftlich oder per E-Mail das Kennwort übermittelt und der Kunde damit Zugang zur Anzeigenverwaltung hat.

b. Durch den Kunden inhaltlich veränderte Angebote oder Auftragsbestätigungen von golfcareer gelten als neues Angebot des Kunden, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme dieses geänderten Angebotes durch golfcareer zustande, eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme.

3. Leistungsbeschreibung

a. golfcareer ist durch den Vertrag zur Veröffentlichung der darin vereinbarten, auf den Internetseiten der golfcareer aufgeführten Produkte verpflichtet sowie zur Erbringung der dort aufgeführten Leistungen („Leistungselemente“), nach Maßgabe dieser AGB. Es gelten darüber hinaus die jeweiligen Leistungsbeschreibungen der produktbezogenen Bedingungen von golfcareer.

b. Der Vertrag berechtigt golfcareer dazu, die Kundendaten für Trendanalysen und Übersichten zu nutzen. Die jeweiligen Ergebnisse werden jedoch anonymisiert veröffentlicht.

c. Es wird kein Konkurrenzschutz gewährt. golfcareer ist berechtigt, Stellen- und sonstige Anzeigen, deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt, ohne vorherige Abmahnung oder Information des Kunden von ihren Seiten zu entfernen. Der Kunde wird davon unverzüglich unterrichtet. Ersatz- oder Erstattungsansprüche des Kunden werden dadurch nicht begründet.

4. Vergütung

Vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede mit golfcareer, gelten für die Leistungen von golfcareer die sich aus der jeweiligen, im Internet online über www.golfcareer.de abrufbaren Preisliste ergebende Vergütungen. Maßgebend ist die Preisliste, die im Zeitpunkt des Auftragseingangs bei golfcareer gültig ist und von golfcareer im Internet veröffentlicht oder auf sonstigem Wege dem Kunden übermittelt worden ist. Auf Wunsch wird dem Kunden die Preisliste übersandt.

5. Kosten und Zahlungsbedingungen

a. Mit der Vergütung gemäß 4. sind sämtliche Nebenkosten wie z.B. durch E-Mail, Telefon, Telefax, Datenübertragungskosten, Porto und Fotokopien im üblichen Umfang abgegolten. Soweit aufgrund einzelner Aufträge die Nebenkosten den üblichen Umfang übersteigen, zeigt golfcareer dies dem Kunden an. Der Kunde ist zur Erstattung dieser weiteren Nebenkosten verpflichtet, wenn er diese genehmigt.

b. Die Rechnungsstellung erfolgt nach erstmaliger Erbringung eines der Leistungselemente, spätestens jedoch 14 Tage nach Vertragsschluss, wenn bis dahin noch kein Leistungselement erbracht wurde und dies vom Kunden zu vertreten ist. golfcareer ist hiervon abweichend jedoch berechtigt, Leistungen jeweils im Voraus zu verlangen. Der Zahlungsanspruch wird 14 Tage nach dem Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und Einziehungskosten berechnet. Darüber hinaus ist golfcareer berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von € 40,- (§288 Abs. 5 BGB) geltend zu machen. golfcareer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Veröffentlichung einzelner Leistungselemente bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Wird bei Ratenzahlung eine Rate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

c. Zahlungen des Kunden werden immer zunächst mit der ältesten bestehenden Forderung verrechnet. golfcareer kann seine zu erbringende Leistung bis zur Erbringung sämtlicher fälligen Zahlungen durch den Kunden verweigern.

d. Eine Zahlung per Überweisung aus dem Ausland akzeptiert golfcareer nur bei gleichzeitiger Übernahme aller anfallenden Bankgebühren seitens des Kunden.

6. Vertragsgrundlagen

a. golfcareer ist bemüht, die Wahrnehmung und damit die Erreichbarkeit sowie Wirksamkeit der Anzeigen des Kunden stetig zu optimieren.

Dieses erfolgt z.B. durch:

  • das Eingehen von Kooperationen in verschiedenen Medien (einschließlich Online, Offline, TV, Mobil und Bewegbildprodukte sowie neue Nutzungsarten). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Leistungselemente online oder offline in Print, Ton oder Bild von golfcareer ohne Rücksprache veröffentlicht werden dürfen, einschließlich in Print- oder Online Medien von Kooperationspartnern. Bei allen Kooperationen wird seitens golfcareer auf Image und Qualität des Kooperationspartners geachtet;
  • Die Möglichkeit, Arbeitgeberbewertungen von Usern zu veröffentlichen, bspw. im Zusammenhang mit Stellenanzeigen des Kunden.

b. Die Rechte des Kunden aus dem Vertragsverhältnis mit golfcareer sind nicht übertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von golfcareer.

c. golfcareer ist berechtigt, über die E-Mailadresse, sofern diese freiwillig vom Kunden mitgeteilt worden ist, auch nach Ablauf des Vertrages dem Kunden Informationen, Fragebögen und weitere kommerzielle Kommunikation zu der bestellten und zu ähnlichen Leistungen von golfcareer per E-Mail zu übermitteln. Der Kunde kann dem jederzeit formlos und kostenfrei per E-Mail gegenüber golfcareer mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. golfcareer wird über das Widerspruchsrecht in jeder E-Mail informieren bzw. einen Link nutzen, mit dem der Kunde der weiteren E-Mailnutzung einfach widersprechen kann.

d. Der Kunde verpflichtet sich im Falle der Anzeigenerstellung durch golfcareer alle Auskünfte und Unterlagen so rechtzeitig zukommen zu lassen, damit die im Vertrag festgelegten Ziele erreicht werden können. Dies beinhaltet insbesondere die Anlieferung von Anzeigentexten und Layouts in digitaler Form. Dazu gehört auch, dass der Kunde golfcareer unmittelbar informiert, wenn eines der von ihm in Auftrag gegebenen Leistungselemente nicht mehr aktuell ist. Dem Kunden obliegen ferner die in den jeweiligen produktbezogenen Geschäftsbedingungen oder, wenn vorhanden, Produktbeschreibungen für einzelne Leistungselemente beschriebenen Mitwirkungspflichten. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich eventuelle Fristen zur Leistungserbringung für golfcareer entsprechend.

e. Der Kunde stellt einen reibungslosen Posteingang für E-Mails von golfcareer sicher und richtet in diesem Zusammenhang golfcareer als „Trusted Server“ ein. Damit soll vermieden werden, dass Online-Bewerbungen, die über das golfcareer-Bewerbungsformular an den Kunden versendet werden, über eventuelle firmeneigene Spam-Filter des Kunden gefiltert werden. Entsprechendes gilt für jegliche vertragliche Kommunikation.

f. golfcareer behält sich vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten oder gegen die Geschäftsbedingungen von golfcareer verstoßen („Unzulässige Inhalte“). Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. golfcareer ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob durch die Anzeige Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

g. Soweit golfcareer wegen unzulässigen Inhalten oder sonstigen Gesetzesverstößen in Anspruch genommen wird, die vom Kunden zu vertreten sind, stellt der Kunde golfcareer auf erstes Anfordern vollständig von der Haftung frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, golfcareer bestmöglich bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen.

h. Für die veröffentlichten Inhalte gilt außerdem:
  • Wird eine selbstständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit ausgeschrieben, so muss diese deutlich als solche im Text bezeichnet sein.
  • Sind vom Kandidaten Vorleistungen oder finanzielle Eigeninvestitionen (einschließlich Teilnahme an Schulungen und Reisekosten) zu erbringen, so muss dies deutlich im Text herausgestellt werden.
  • Die Inhalte müssen sich auf eine freie Position oder Tätigkeit beziehen. Werbung für Klub- oder Vereinsmitgliedschaften sind unzulässig. Unzulässig ist ferner Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben (§16 UWG)
  • Jobtitel und Tätigkeitsbeschreibung müssen korrekt bezeichnet und dürfen nicht irreführend oder missverständlich sein.
  • Websites, die golfcareer zur Verlinkung benannt oder zugesendet werden, müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, und insbesondere ein Impressum aufweisen, das den gesetzlichen und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entspricht.
  • Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müssen eingehalten werden.
  • Auch wenn die vorstehenden Anforderungen eingehalten sind, dürfen neben den auf die Position oder Tätigkeit bezogenen Inhalten keine der Stellensuche sachfremden Inhalte veröffentlicht werden, wie beispielsweise Gewinnspiele, Veranstaltungen ohne Karriere-Bezug, reine Werbeaktionen etc.
  • Es ist darauf zu achten, dass die Stellenbeschreibung nicht geschlechterdiskriminierend ist und die nunmehr bestehenden drei Geschlechter (m/w/d) berücksichtigt.

Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so gelten die Inhalte als unzulässige Inhalte mit den Folgen der Nummer 6.

  • golfcareer übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben.
  • golfcareer ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen einzuschalten.
  • Hat der Kunde im Falle der vereinbarten Anzeigenerstellung durch golfcareer frühestens drei Tage nach Beginn der Vertragslaufzeit kein Datenmaterial oder Anzeigentext geliefert, ist golfcareer berechtigt, aber nicht verpflichtet, anhand eines von golfcareer zur Verfügung gestellten Standardlayouts die Anzeige im Namen des Kunden zu schalten und dafür benötigtes Logo/Bildmaterial von der Internetseite des Kunden zu verwenden. Der Kunde wird hiervon unterrichtet. Dieser Service seitens golfcareer ist freiwillig und kann jederzeit eingestellt werden.
  • Der Kunde hat seine eigene Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik so zu konfigurieren, dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist, die geeignet sind, den von golfcareer angebotenen Internetdienst oder generell einen reibungs- und fehlerlosen Netzbetrieb zu beeinträchtigen.
  • Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm im Internet veröffentlichten oder golfcareer zur Veröffentlichung übergebenen Inhalte oder Teile davon frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde wird golfcareer durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehenden Schäden auf erstes Anfordern ersetzen.
  • Für Leistungselemente, die auf Seiten geschaltet oder genutzt werden, die nicht von golfcareer betrieben werden, können zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Produktbezogenen Bedingungen gelten. Wir weisen darauf hin, dass in anderen Ländern auch bestimmte gesetzliche Vorgaben und Verbote für Stellenanzeigen bestehen können. Diese sind einzuhalten. Konkrete Informationen über weitere Anforderungen und Beschränkungen für die nicht von golfcareer betriebenen Seiten teilt golfcareer gerne auf Nachfrage mit.

7. Urheber- und sonstige Schutzrechte

a. Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Kunden. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von golfcareer verbleiben uneingeschränkt bei golfcareer.

b. Sämtliche von golfcareer veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht von golfcareer. Davon sind nur diejenigen von golfcareer veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt wurden und von golfcareer unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.

c. golfcareer hat die alleinigen Datenbankrechte mit Veröffentlichung der Stellenanzeigen an den auf den golfcareer - Seiten veröffentlichten Stellenanzeigen des Kunden.

d. Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.

e. Der Kunde bestätigt mit Auftragserteilung/Erhalt der Zugangsdaten, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.

8. Haftung

a. golfcareer haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit golfcareer einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen haftet golfcareer bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (= Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

b. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn golfcareer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

c. Werden gegen Kunden von Dritten Ansprüche ("Schutzrechtsanspruch") wegen der Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken, geschäftlichen Bezeichnungen oder Geschäftsgeheimnissen durch eine Leistung von golfcareer ("Schutzrechtsverletzung") erhoben, stellt golfcareer den Kunden von allen Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) und Forderungen frei, die ihm durch rechtskräftige Urteile zuständiger Gerichte oder von golfcareer geschlossene schriftliche Vergleiche entstehen, vorausgesetzt, dass (i) die Ursache für die Schutzrechtsverletzung nicht vom Kunden gesetzt wurde, beispielsweise im Fall der Veröffentlichung Unzulässiger Inhalte nach Ziff. 6.6, (ii) der Kunde golfcareer schriftlich innerhalb von höchstens 14 Arbeitstagen nach erstmaliger Anspruchsstellung unterrichtet, (iii) golfcareer die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen den Schutzrechtsanspruch behält und (iv) der Kunde angemessene Unterstützung und alle Informationen zur Verfügung stellt, damit golfcareer Verpflichtungen hiernach wahrnehmen kann. Vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Maßnahmen oder Erklärungen, denen golfcareer nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat und nicht, soweit der Kunde Verletzungshandlungen fortsetzt, nachdem ihm Änderungen mitgeteilt wurden, die eine Verletzung verhindert hätten. Wird eine Schutzrechtsverletzung durch ein zuständiges Gericht festgestellt oder von golfcareer für möglich gehalten, kann golfcareer nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) die Leistungen so ersetzen oder ändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt, oder (ii) dem Kunden ein Nutzungsrecht an dem Schutzrecht verschaffen oder (iii) wenn Maßnahmen nach (i) oder (ii) nicht möglich oder nicht zumutbar sind, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen.

9. Gewährleistung

a. golfcareer gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Kunden in Auftrag gegebenen, von golfcareer zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen (gem. den jeweiligen Leistungsbeschreibungen).

b. Mängelansprüche bestehen nur bei erheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder nur bei erheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Kunden schriftlich oder zumindest in Textform anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Einstellung der Leistungselemente in das Internet. golfcareer leistet Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne von Längerschaltung der jeweiligen Anzeige. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Kunde Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht für einzelne Leistungselemente geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von golfcareer innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung weiter auf die Lieferung besteht und / oder welche der ihm zustehenden Ansprüche und Rechte er geltend macht. In wiederholten Fällen steht dem Kunden ein Kündigungsrecht des ganzen Vertrages für die Zukunft zu. Der Vertrag kann nicht mit Wirkung für schon veröffentlichte Leistungselemente gekündigt werden.

c. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.

10. Verschwiegenheit, Datenschutz

a. golfcareer verpflichtet sich, alle als "vertraulich" gekennzeichneten Informationen, die golfcareer von dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten. Diese Pflicht wird von golfcareer auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.

b. Mit Annahme des Angebots verpflichtet sich der Kunde, die bestehenden Datenschutzvorschriften einzuhalten. Golfcareer sichert die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften ebenfalls zu.

c. Der Kunde wird hiermit gem. Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass golfcareer seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung sowie der Datenschutzinformation von golfcareer, die Sie auf unseren Internetseiten einsehen und herunterladen können.

d. Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Der Kunde ist verpflichtet, golfcareer unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Kunde zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Kunden, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist golfcareer berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verzichten.

11. Abmahnung, Unterlassungserklärung

Ist der Kunde wegen eines bei golfcareer veröffentlichten Produkts abgemahnt worden, hat er bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigen (-inhalte) abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so ist der Kunde verpflichtet, golfcareer unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so haftet golfcareer nicht. Der Kunde ist dann dazu verpflichtet, golfcareer von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und golfcareer einen eventuellen Schaden zu ersetzen.

12. Laufzeit

a. Die im Vertrag vereinbarte Laufzeit („Vertragslaufzeit“) beginnt mit Erbringung des ersten Leistungselements durch golfcareer sowie mit der Übermittlung der Zugangsdaten durch golfcareer an den Kunden. Sie beginnt spätestens 14 Tage nach in Kraft treten, wenn die nicht rechtzeitige Erbringung des ersten Leistungselements vom Kunden zu vertreten ist. Sie endet automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit, es sei denn, dies ist in den folgenden produktbezogenen Geschäftsbedingungen anders geregelt.

b. Vereinbarte Leistungselemente können nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Recht des Kunden auf Abruf, von vor Ablauf der Vertragslaufzeit noch nicht geltend gemachten Leistungsansprüchen.

13. Gerichtsstand

a. Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Hamburg für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. Es wird explizit Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.

c. In allen anderen Fällen kann golfcareer oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

Stand: 09. September 2019



Besondere Produktbezogene Geschäftsbedingungen

I. Stellenanzeigen

1. Leistungsbeschreibung für Stellenanzeigen

a. Diese Geschäftsbedingungen für Stellenanzeigen (im Folgenden: "Anzeigen") ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von golfcareer und gehen diesen als besondere Geschäftsbedingungen im Zweifel vor. Der Kunde kann ein oder mehrere Anzeigen auf den Internetseiten der golfcareer zum Zwecke der Mitarbeitersuche schalten. Die Anzeigen werden im HTML-Format im Internet veröffentlicht.

b. Die zu veröffentlichenden Anzeigen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen, andernfalls handelt es sich um unzulässige Inhalte mit den Folgen nach Ziff. 6. f. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von golfcareer:

  • In den Anzeigen dürfen nur Links auf die Unternehmenspräsenz des Kunden veröffentlicht werden.
  • Textverweise und/oder Verlinkungen innerhalb der Anzeige zu weiteren, nicht auf einer der golfcareer-Internetseiten veröffentlichten Stellenangeboten sind nicht zulässig. Hierzu zählt auch der Stellenmarkt der Kundenhomepage.
  • Der Aufruf zu Initiativ-Bewerbungen ist nicht zulässig.
  • Kategorisierung, Titel und Anzeigentext der Anzeige müssen im Zusammenhang zu der in der Anzeige ausgeschriebenen Stelle stehen.
  • Verlinkungen und/oder die Platzierung von Unternehmensnamen oder Logos von Wettbewerbern von golfcareer sind unzulässig, soweit nicht der Kunde selbst Wettbewerber von golfcareer ist und auf seine Unternehmenspräsenz verlinkt.
  • Sämtliche Inhalte einer Anzeige müssen für den Nutzer direkt sichtbar sein. Soweit sie nicht explizit von golfcareer als Teil besonderer Anzeigenprodukte angeboten werden, sind eigene Tracking Codes des Kunden und interaktive Elemente, die bspw. durch Klicks oder Mouse Over steuerbar sind, ebenfalls unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Links auf andere Seiten und E-Mail-Adressen, wobei 1.b., Bullet Points eins, zwei, vier und sechs zu beachten sind. In jedem Fall müssen Links so gestaltet sein, dass erkennbar ist, wenn sie auf externe Seiten verlinken.
  • Zulässige Links sind nur als sogenannte "no follow" Links zulässig, das heißt, sie sind so einzustellen, dass sie von Suchmaschinen nicht zur Berechnung der Linkpopularität herangezogen werden sollen.
  • Jede Einflussnahme auf die Suchergebnislisten außerhalb der von golfcareer vorgesehenen Möglichkeiten (Kategorisierung, Titel und sichtbarer Text der Anzeige) ist unzulässig. Hierzu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich verborgene Texte (z.B. weißen Text auf weißem Hintergrund, Text hinter einem Bild, Verwendung eines CSS zum Verbergen von Text, Verwendung der Schriftgröße 0) und verborgene Links.


c. golfcareer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch anderweitig, insbesondere über Seiten der (Werbe-)Partner von golfcareer, zu veröffentlichen oder entsprechende Verlinkungen mit Seiten Dritter vorzunehmen. Es handelt sich dabei um eine zusätzliche und freiwillige Leistung von golfcareer. Mehrkosten entstehen dem Kunden dadurch nicht.

d. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf den Internetseiten von golfcareer und ihren Partnern veröffentlichten Stellenanzeigen durch andere Internetanbieter oder deren Nutzer kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. golfcareer wird sich bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Dazu erteilt der Kunde bereits mit der Erteilung seines Anzeigenauftrages alle ggf. erforderlichen Zustimmungserklärungen. Aus einer unberechtigten Veröffentlichung bzw. einem unberechtigten Linking und/oder Framing durch Dritte kann der Kunde jedoch keinerlei Ansprüche gegen golfcareer herleiten.

e. Von dem Kunden zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von golfcareer nur auf besondere schriftliche Aufforderung des Kunden an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet mit Beendigung des Anzeigenvertrages.

f. golfcareer ist nicht verpflichtet, die geschaltete Anzeige für den Kunden aufzubewahren. golfcareer wird Anzeigen im Kundencenter, die mindestens drei Jahre nicht bearbeitet und/oder aktiviert wurden, löschen.

g. Um die Anzeigenqualität geräteübergreifend zu verbessern, behält sich golfcareer das Recht vor, das Anzeigenlayout entsprechend umzuwandeln bzw. im erforderlichen Umfang abzuändern.

h. golfcareer schaltet bei den Stellenanzeigen einen Button, der mit „Bewerbung übermitteln“ oder ähnlich beschriftet ist. Dieser Button verlinkt auf ein von golfcareer auf seinen Plattformen betriebenes und standardisiertes Bewerbungsformular, mit dem die Bewerber die mit dem Formular abgefragten Daten dem Kunden direkt übermitteln können. Der Kunde erhält diese und kann mit dem Bewerber direkt kommunizieren, hierbei verarbeitet golfcareer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Sinne des Art. 28 DSGVO, es gelten hierfür die Produktbezogenen Bedingungen der golfcareer Auftragsverarbeitung.

i. Diese Leistungsbeschreibung ist abschließend.

2. Dauer der Anzeigenschaltung

a. Die Anzeige wird zu dem mit dem Kunden vereinbarten Zeitpunkt geschaltet und veröffentlicht. Ist ein solcher Zeitpunkt nicht vereinbart worden, kann der Kunde die Anzeige umgehend nach der Zusendung der Zugangsdaten für das Kundencenter veröffentlichen. Die Zugangsdaten für das Kundencenter werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail übersandt. In diesem Fall gilt als Beginn der Anzeigenschaltung der Tag, der auf den Tag des Eingangs der Zugangsdaten beim Kunden folgt.

b. Der Kunde ist für die Anlieferung vollständiger, einwandfreier und geeigneter Anzeigenmittel verantwortlich. Verzögerungen, die in Folge des Inhalts des durch den Kunden zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind von golfcareer nicht zu vertreten.

d. Der Kunde hat die Stellenanzeige unverzüglich nach der Freischaltung und Veröffentlichung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

e. Die Anzeige wird für die jeweils mit dem Kunden vereinbarte Dauer gemäß individueller Leistungsbeschreibung geschaltet. Spätestens nach 3 Jahren werden die Anzeigen gelöscht.

3. Kostenlose Angebote

golfcareer bietet nach eigenem Ermessen und ohne Rechtspflicht gelegentlich bestimmte Services zu näher definierten Bedingungen kostenlos an. Sämtliche kostenlosen Services sind freibleibend, und können außerdem jederzeit ohne Begründung eingestellt oder einzeln oder insgesamt gekündigt werden. Auf die Inanspruchnahme kostenloser Services hat der Kunde keinen Rechtsanspruch.

4. Sonstiges

a. golfcareer weist seine Kunden darauf hin, dass golfcareer nicht genehmigte Veröffentlichungen von Stellenanzeigen seitens Dritter nicht verhindern kann. golfcareer ist jedoch aufs Äußerste bemüht, derartige Veröffentlichungen innerhalb der rechtlichen und technischen Möglichkeiten zu unterbinden. Der Geschäftspartner erklärt hierzu seine Zustimmung.

b. Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Rechte des Kunden genutzt werden, insbesondere Marken- und Urheberrechte, erteilt der Kunde mit dem Anzeigenauftrag die Nutzung dieser Rechte (einfach, zeitlich für die Dauer des Auftrages beschränkt und nicht ausschließlich). Der Kunde sichert zu, dass er zur Erteilung Nutzungsrechte berechtigt ist.

c. Ein Angebot von golfcareer zu niedrigerem Preis als in der Preisliste angegeben ist nur unter den konkreten Konditionen und für den konkreten Kunden gültig. Es gilt nicht, wenn der Kunde statt seiner einen anderen Vertragspartner, z.B. eine Agentur, für ihn handeln lassen möchte.

d. Die Vertragsübernahme durch Dritte auf Seiten des Kunden ("Reselling") bedarf vorheriger Zustimmung durch golfcareer.

II. Besondere Anzeigenprodukte

1. Leistungsbeschreibungen

Die Leistungsbeschreibungen gelten als Beschaffenheitsvereinbarung und sind abschließend. Weitere Funktionalitäten sind nicht geschuldet.
  • Unternehmenspräsentation (mit Logo)
    golfcareer veröffentlicht im Namen des Kunden eine von diesem vorgegebene Unternehmenspräsentation einschließlich des Unternehmenslogos, welches golfcareer von dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Die Unternehmenspräsentation enthält eine Verlinkung zu den Stellenanzeigen des Kunden.
  • Newsletter-Beitrag
    golfcareer versendet regelmäßig einen Newsletter an angemeldete Bewerber, welcher karrierespezifische Themen sowie Unternehmenspräsentationen beinhaltet. Der Kunde wird einmalig mit einem vom Kunden vorgegebenen oder einem von golfcareer entworfenen Text und einem Logo/Bild präsentiert und im aktuellen Newsletter hervorgehoben. Diese Unternehmenskurzpräsentation enthält eine Verlinkung zu Stellenanzeigen des Kunden auf der jeweiligen Jobbörse.
  • Preis und die Details der Abrechnung richten sich nach den golfcareer-Preislisten oder den vertraglichen Vereinbarungen.

Stand: 09. September 2019